Für ein harmonisches Miteinander auf unserer Anlage.

Reithallen-, Reitplatz- und Hofordnung

Jedes Reiter-Pferd-Paar und jeder Besucher betritt und benutzt die Reitanlage auf eigene Gefahr.

Das Reiten mehrerer Pferde in der Halle oder auf dem Platz erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, reiterliche Kameradschaft. Alle Reiter haben sich so zu verhalten, dass die anderen Mitreiter nicht gefährdet werden.

Die Reithalle und der Reitplatz können von Montag bis Sonntag in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr genutzt werden. Ein Hallenplan hängt aus. Die Anzahl der Pferde in der Reithalle ist auf 4 und auf dem Reitplatz auf 6 begrenzt.

Die Reithalle und der Reitplatz stehen Reitern von außerhalb nur nach Rücksprache mit uns und Entrichtung der entsprechenden Nutzungsgebühr zur Verfügung.

Alle Benutzer der Reitanlage müssen für Ihre Pferde den Abschluss einer Reitpferde-Haftpflichtversicherung auf Verlangen schriftlich nachweisen können.

Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Pferd über die nötigen Impfungen (Influenza, Herpes, (West-Nil-Virus)) verfügt.

Infektiöse Pferde oder Pferde mit Verdacht auf ansteckende Krankheiten sind von der Nutzung der Reitanlage ausgeschlossen.

Eventuell an der Halle, unserem Gelände oder am Hindernis entstehende Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Die Haftung hierfür übernimmt der Verursacher.

Pferdeäpfel auf unserem Gelände (inkl. Führanlage) müssen vor Verlassen der Anlage entfernt werden.

Sind bei Betreten der Halle oder des Platzes bereits Hindernisse aufgebaut, sind diese ohne vorherige Absprache mit uns an ihrem Aufstellort zu belassen.

Allgemeine Bahnregeln

  • Vor dem Öffnen der Bahntür vergewissert sich der Eintretende durch den Ruf „Tür frei” und das Abwarten der Antwort „Tür ist frei“, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann.
  • Das Auf- und Absitzen erfolgt auf der Mittellinie.
  • Zwischen den Pferden ist ein Sicherheitsabstand von einer Pferdelänge einzuhalten.
  • Schritt reitende oder haltende Reiter lassen den Hufschlag frei. Der Hufschlag ist für Trab- und Galoppreiten freizumachen.
  • Wird auf beiden Händen geritten, hat linke Hand das Hufschlagrecht.
  • Wer ganze Bahn reitet, hat vor dem, der auf dem Zirkel oder andere Hufschlagfiguren reitet, immer das Hufschlagrecht.

Aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf andere Reiter ist zu beachten:

  • In der Halle und auf dem Platz dürfen sich Fußgänger nur zur Hallen- bzw. Platzpflege oder mit anderem wichtigen Grund aufhalten.
  • Longiert oder geführt werden können Pferde nur dann, wenn die Reiter dadurch nicht gestört werden.
  • Springen in der Halle während des freien Reitens ist nur mit Einverständnis aller übrigen Reiter erlaubt. Vor jedem Sprung ist rechtzeitig „Sprung frei“ zu rufen. Hindernisse sind nach Benutzung umgehend wieder an ihren Platz zu räumen.
  • Alle sollten sich um ruhiges Verhalten bemühen und unnötigen Lärm vermeiden.
  • Mitgeführte Hunde müssen auf der Anlage an der Leine gehalten und beaufsichtigt werden. Das Führen von Hunden in der Reitbahn ist verboten.

Befinden sich mehr als drei Reiter in der Halle,

  • soll nicht nebeneinander geritten werden.
  • dürfen keine Pferde geführt werden.
  • sollte, gerade wenn unsichere Reiter anwesend sind, auf einer Hand geritten werden.

Reithallen-, Reitplatzpflege

  • Nach dem Reiten sind die Pferdeäpfel abzusammeln und zur Mistkarre zu bringen. Die Mistkarre ist bei Notwendigkeit auf dem Mistanhänger zu leeren.
  • Nach dem Reiten und Longieren müssen die Löcher im Boden und der Hufschlag bei Bedarf wieder eingeebnet/glattgeharkt werden.
  • Es ist nicht gestattet, in der Halle zu longieren.
  • Es ist nicht gestattet, Pferde laufen oder sich wälzen zu lassen.
  • Vor dem Verlassen der Halle bitte Hufe auskratzen und Sand in die Halle fegen.
  • Jede/r möge alle seine Sachen nach dem Reiten wieder mitnehmen.
  • Der letzte Reiter, der die Anlage verlässt, ist dafür verantwortlich, dass das Licht ausgeschaltet ist.
  • Abends ist die Hallentür auf jeden Fall zu schließen!